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Werktitel + Titelschutzanzeige |
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Vorhaben - Sie wollen ein Buch verfassen, eine Musik komponierenen, CDs produzieren, einen Film drehen, eine Software schreiben, eine Domain im Internet mit einem Projekt beleben oder irgendein anderes Werk verwirklichen.
Allen Vorgängen ist eines gemeinsam: Es sind Vorabeiten, Ideen, Pläne, Namen bzw. Titel und erste Projektschritte eines Werkes vorhanden. |
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Schutz - Sie wollen verhindern, daß Ihnen jemand mit der Fertigstellung
des gleichen Projektes zuvorkommt - zufällig oder absichtlich. Sie möchten deshalb Ihren Werktitel bis zur Fertigstellung gegen Mitbewerber und Plagiate schützen.
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Titelschutz
- Das Markengesetz bietet in §5 Abs.3 MarkenG
die Möglichkeit, solche Werktitel durch eine Titelschutzanzeige bis zur Fertigstellung (Erscheinen) zu schützen.
Sie sollten daher eine entsprechende Titelschutz-Anzeige veröffentlichen. Und zwar so schnell wie möglich.
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Buchung - Das Titelschutzprojekt des I.D.I.
offeriert zeitgemässe Online-Titelschutzanzeigen, deutlich preiswerter als alle bisherigen Lösungen wie
reine Printmedien. Die Anzeigen sind für jedermann erschwinglich, im Web-Zeitalter natürlich auch für
Internetprojekte und Domains. Innerhalb weniger Minuten ist die Anzeige im Internet gebucht und erscheint danach
sofort online.
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Recherche+Beleg
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Der Anzeigenbucher und alle relevanten Zielgruppen der
infrage kommenden Werkkategorien können über das integrierte Online-Archiv im Portal
bereits geschützte Titel direkt recherchieren und Belege der Abfragen am eigenen PC-Arbeitsplatz ausdrucken.
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TitelschutzReport
ist das finale Publikationsmedium. Es bietet alle monatlich gebuchten Anzeigen sowie die tagesaktuelle Meldung
aller Einträge online und meldet dies gleichzeitig an das zentrale MediaRegister.
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Rechtshilfe
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Scheuen Sie sich nicht, bei unbeantworteten Fragen einen
fachkundigen Patent- oder Medienanwalt zu konsultieren. Der Nachweis einer Titelschutzanzeige ist dann die Voraussetzung
von Ansprüchen, die Sie gegenüber Dritten verteidigen müssen oder für deren Verletzung Sie
ggf. Schadensersatz verlangen wollen.
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Rechtsberatung erhalten Sie vom nächsten
Fachanwalt
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