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Haben
Sie Namen und Konzept für
Projekte wie Bücher,
Filme, Musikwerke, Radio-/TV-Sendungen,
Spiele, Events,
Software, Internet, Domains, Bühnenstücke
?
Sie brauchen zur Fertigstellung
des Projekts noch Zeit?
Dann erlaubt § 5.3 MarkenG den vorausgehenden
Schutz
durch Schaltung einer Titelschutzanzeige !
So kann Ihnen bis zur Erscheinung
des Werkes keiner den
Titel streitig machen (falls es nicht
ältere Rechte gibt).
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